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Sachverständigenbüro

Dr. Karla Melka-Müller

öbv Sachverständige für Baumpflege,Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung

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Die Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern und Hecken als Schutz- und Gestaltungsgrün erfolgt nach dem Sachwertverfahren, der Methode Koch (FLL Richtlinie für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün, 2002)

Die Methode Koch wurde vom BGH im Kastanienbaumurteil vom 13.5.1975 in allen Einzelheiten für Schadensersatzfälle anerkannt. Erneut bestätigt wurde die Methode durch das BGH Urteil vom 25.1.2013.

Das vorinstanzliche Gericht AG Rosenheim wurde von mir in dieser Sache sachverständig beraten.

Die Hauptpunkte der Wertermittlung:

Funktion

Ausgangsgröße

Herstellungszeit

Wertminderungsgründe

Totalschaden/Teilschaden