Die Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern und Hecken als Schutz- und Gestaltungsgrün erfolgt nach dem Sachwertverfahren, der Methode Koch (FLL
Richtlinie für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün, 2002)
Die Methode Koch wurde vom BGH im Kastanienbaumurteil vom 13.5.1975 in allen Einzelheiten für Schadensersatzfälle anerkannt. Erneut bestätigt
wurde die Methode durch das BGH Urteil vom 25.1.2013.
Das vorinstanzliche Gericht AG Rosenheim wurde von mir in dieser Sache sachverständig beraten.
Die Hauptpunkte der Wertermittlung:
Funktion
Ausgangsgröße
Herstellungszeit
Wertminderungsgründe
Totalschaden/Teilschaden
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