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Sachverständigenbüro

Dr. Karla Melka-Müller

öbv Sachverständige für Baumpflege,Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung

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Maibaum_202

“Die Kontroll- und Prüfungsanforderungen sind weder durch Gesetz noch durch die Versicherung vorgeschrieben, sondern ergeben sich aus Gerichtsurteilen, die zu Schadensersatzfällen durch umstürzende Maibäume ergangen sind.

 

Danach ist nach 3 Jahren Standzeit die Kontrolle ausschließlich durch einen IHK-bestellten Gutachterdurchzuführen.”

aus MERKBLATT MAIBÄUME Versicherungskammer Bayern