“Die Kontroll- und Prüfungsanforderungen sind weder durch Gesetz noch durch die Versicherung vorgeschrieben, sondern ergeben sich aus
Gerichtsurteilen, die zu Schadensersatzfällen durch umstürzende Maibäume ergangen sind.
Danach ist nach 3 Jahren Standzeit die Kontrolle ausschließlich durch einen IHK-bestellten Gutachterdurchzuführen.”
aus MERKBLATT MAIBÄUME Versicherungskammer Bayern
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